Bis heute erlebt die sogenannte moderne, aber auch in der Gesetzgebung sogenannte fortgeschrittene Welt in Europa und den USA einen Wirrwarr von Scheidungsprozessen.
In Deutschland hat der Gesetzgeber mehrmals Scheidungsrechtsreformen vorgenommen und die Scheidung mehrmals von einer Trennung zwischen den Ehepartnern abhängig gemacht, um festzustellen, ob die Ehe tatsächlich zerrüttet ist.
Die im alten Gesetz drei Jahre, im neuen aber nur ein Jahr vorzuweisende Trennung führt zu einer Katastrophe, und der deutsche Gesetzgeber hat sich keine Gedanken darüber gemacht, wie sich die Ehepartner in einem Land sexuell verhalten, in dem Freudenhäuser legal mit öffentlichen Mitteln und unter Polizeischutz betrieben werden und die Bigamie im Deutschen Strafrecht immer noch strafbar ist.
Mit anderen Worten: Der deutsche Gesetzgeber begünstigt durch seine Willkür die Unzucht und den Ehebruch, indem verheiratete Leute während der Trennungszeit keine andere Wahl haben, als in ihren Nöten fremdzugehen, von den hohen Prozeßkosten und den Eheskandalen vor den Gerichten ganz zu schweigen. Heutzutage will der deutsche Gesetzgeber die Scheidungsgesetze noch weiter reformieren, um derartige Fehler zu vermeiden. Diese Gedanken sind zwar zu begrüßen, sie kommen aber zu spät, nachdem sich viele Menschen in unserer Zeit schon für die sogenannte "Ehe ohne Trauschein" entschlossen haben.
Das Ergebnis liegt uf der Hand: Zerstörung der Familie als Keimzelle der Gesellschaft, Erzeugung eines Mißtrauensverhältnisses zwischen Mann und Frau und nicht zuletzt Begünstigung der Homosexualität. Gerade in diesem Rahmen werden wir in der Abhandlung "die Scheidung nach islamischem Recht" merken, daß das islamische Scheidungsrecht in seiner Einfachheit und Verständlichkeit der menschlichen Natur naheliegt. Dieser Erfolg ist nur Allah, Erhaben ist Er, dem Gesetzgeber im Islam, zuzuschreiben.
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